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Sühnekreuze sind Denkmale mittelalterlichen Rechts. Sie waren ein Erfüllungsteil von Sühneverträgen, welche zwischen zwei verfeindeten Parteien geschlossen wurden, um eine Blutfehde wegen eines begangenen Mordes oder Totschlages zu beenden. Der überwiegende Teil der Sühnekreuze ist in Kreuzform gestaltet, oftmals ist die Mordwaffe bzw. ein berufstypisches Gerät des Entleibten in den Stein gehauen. In den seltensten Fällen finden sich eingeschlagene Jahreszahlen. Text findet sich auf keinem echten Sühnekreuz aus dem 13.-16. Jahrhundert. Der einfache Bauer hätte es ohnehin nicht lesen können, weshalb Bilddarstellungen dominierten. Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. im Jahre 1533 wurden private Abmachungen nicht mehr geduldet, an ihre Stelle trat das ordentliche Gericht, das den Täter nach dem neuen Recht verurteilte. Mit der Einführung dieses neuen Rechtes wurden die Sühneverträge zwar offiziell abgeschafft, lebten jedoch je nach Landessitte noch durch das ganze 16. Jahrhundert fort; erst das 17. Jahrhundert räumte mit ihnen endgültig auf. |
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Ein Sühnestein oder Mordwange ist ein aus dem Mittelalter stammender Gedenkstein, der, möglicherweise nach einem Urteil, an der Stelle errichtet wurde, an der ein Mord geschehen war. Sühnesteine werden als Flurdenkmal oder Bodendenkmal eingestuft. Die Steine in ihrer norddeutschen auf der Insel Rügen erhaltenen Ausführung sind flach, aber sehr hoch. Sie enthalten zum Teil Inschriften zum Anlass ihrer Aufstellung und zeigten häufig auch Kreuzigungsszenen, weshalb sie früher auch als Sühnekreuze bezeichnet wurden. |
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